Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für die geschäftliche Beziehung zwischen den Klienten und Andreas Räber (zusammen die «Parteien»).
Die AGB sind integraler Bestandteil der individuellen Leistungsvereinbarungen, welche den mit dem Klienten vereinbarten Auftragsumfang sowie den Vertragsgegenstand enthalten (nachfolgend «Leistungsvereinbarung», zusammen mit den AGB die «Verträge»).
Falls die Verträge sich widersprechende Bestimmungen enthalten, geht die Leistungsvereinbarung den AGB vor. Die übrigen, sich nicht widersprechenden Bestimmungen behalten ihre Gültigkeit.
2. Vertragsschluss / Vertragsdauer / Vertragsbeendigung
Eine Offerte stellt nur dann ein verbindliches Angebot dar, wenn sie entsprechend gekennzeichnet ist. Möchte der Klient an einer Offerte Änderungen vornehmen und akzeptiert Andreas Räber diese Änderungen, so ist die Offerte anzupassen.
Die Leistungsvereinbarung kommt zustande, wenn der Klient die (allenfalls angepasste) Offerte annimmt und Andreas Räber den Auftrag anschliessend schriftlich bestätigt (E-Mail ausreichend). Die Offerte gilt nach der Auftragsbestätigung von Andreas Räber als Leistungsvereinbarung.
Mit dem Zustandekommen der Leistungsvereinbarung erklärt sich der Klient mit den AGB einverstanden.
Die Vertragsdauer bestimmt sich nach der Leistungsvereinbarung. Vorbehältlich der Leistungsvereinbarung kann das Vertragsverhältnis unter Beachtung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich auf das Ende eines Monats gekündigt werden.
Wird die Leistungsvereinbarung vor Fertigstellung der Arbeitsergebnisse beendet, ist der Klient verpflichtet, Andreas Räber den bis dahin entstandenen Aufwand zu vergüten, auch wenn die Arbeitsergebnisse noch nicht gebrauchsfähig sind.
Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
3. Weisungen
Der Klient kann Andreas Räber schriftlich über den Kreis der weisungsberechtigten Personen unterrichten. Unterlässt der Klient die Bezeichnung von weisungsberechtigten Personen, gelten sämtliche Ansprechpersonen von Andreas Räber beim Klienten als weisungsberechtigt.
4. Honorar / Preisanpassungen / Zahlungsmodalitäten
Ist in der Leistungsvereinbarung ein Pauschalhonorar vereinbart, so gilt dieses ausschliesslich für die darin vereinbarten Leistungen. Vereinbaren die Parteien ein Pauschalhonorar, hat Andreas Räber die zugrunde liegenden Ansätze und Aufwandabschätzungen nicht detailliert auszuweisen.
Die Preisangaben verstehen sich stets als Nettopreise exklusive Mehrwertsteuer, es sei denn, dies ist anders gekennzeichnet.
Verändert sich im Verlauf der Vertragsbeziehung der in der Leistungsvereinbarung beschriebene Leistungsumfang, so kann dies zu Preis- und/oder Terminanpassungen führen. In diesem Fall informiert Andreas Räber den Klienten über allfällige Anpassungen der Leistungsvereinbarung und lässt sich diese vom Klienten schriftlich genehmigen.
Vorbehältlich einer anderen Vereinbarung sind die Rechnungen von Andreas Räber innert 20 Tagen ohne jeden Abzug fällig (Verfalltag). Nach Ablauf des auf der Rechnung mitgeteilten Fälligkeits- bzw. Verfalltags kommt der Klient gemäss Art. 102 Abs. 2 OR in Verzug.
Für den Fall des Verzugs oder der unvollständigen Zahlung ist Andreas Räber berechtigt, die bereits erbrachten Arbeiten zurückzufordern und/oder deren Nutzung bis zur vollständigen Vertragserfüllung zu untersagen.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine werden Mahnspesen von pauschal CHF 20.– pro Mahnung berechnet. Ausserdem ist ein Verzugszins von 5 % des Rechnungstotals seit Fälligkeit geschuldet.
Andreas Räber ist berechtigt, Vorauszahlungen einzufordern.
5. Dritte
Andreas Räber ist berechtigt, Dritte beizuziehen bzw. im Namen und auf Rechnung des Klienten zu beauftragen.
Bevor Andreas Räber einen Dritten, der erhebliche Kosten verursacht, im Namen und auf Rechnung des Klienten beauftragt, wird Andreas Räber dies vom Klienten genehmigen lassen. Die Vertragsbeziehung entsteht in diesem Fall direkt zwischen dem Klienten und der Drittpartei.
Für Fremdleistungen unterbreitet Andreas Räber dem Klienten in der Regel Originalofferten. Rechnungen von Dritten werden durch Andreas Räber kontrolliert und zur direkten Begleichung an den Klienten weitergeleitet.
Andreas Räber übernimmt für Forderungen Dritter gegenüber dem Klienten keine Verantwortung. Die Haftung von Andreas Räber gegenüber dem Klienten für Fehler und Unterlassungen von unterbeauftragten Drittparteien ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
6. Abnahme der Arbeitsergebnisse
Andreas Räber erarbeitet die Arbeitsergebnisse in Abstimmung mit dem Klienten. Sobald die Arbeitsergebnisse von Andreas Räber finalisiert wurden, übergibt Andreas Räber die finalisierten Arbeitsergebnisse dem Klienten zur Genehmigung.
Allfällige Änderungen und/oder Korrekturen sind vom Klienten innert 10 Arbeitstagen schriftlich und substantiiert an Andreas Räber zu richten. Sofern sich durch solche Änderungswünsche der Leistungsumfang verändert, ist Ziffer 4 (Honorar / Preisanpassungen / Zahlungsmodalitäten) dieser AGB zu beachten.
Nach Ablauf von 10 Arbeitstagen gilt das Arbeitsergebnis als genehmigt.
Betrifft die Änderung bzw. Korrektur die Leistung eines Dritten, so weist Andreas Räber den Klienten darauf hin und vermittelt allenfalls zwischen dem Klienten und dem Dritten.
In jedem Fall trägt der Klient durch die Bestätigung des «Gut zur Publikation» bzw. «Gut zum Druck» die volle Verantwortung für die Arbeitsprodukte.
Verzichtet der Klient auf durch Andreas Räber empfohlene Kontrollmittel und/oder das in dieser Ziffer erwähnte Prozedere, so tut er dies auf eigene Kosten und Gefahr.
7. Unterlagen
Andreas Räber übernimmt die Aufbewahrung der durch Andreas Räber erstellten Arbeitsergebnisse inklusive der vom Klienten im Rahmen der Erfüllung der Leistungsvereinbarung gelieferten Unterlagen und Daten bis zum Abschluss der Leistungsvereinbarung.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist Andreas Räber nicht zur weitergehenden Aufbewahrung und Archivierung verpflichtet.
Nach Ablauf der Aufbewahrungspflichten darf Andreas Räber die Arbeitsergebnisse sowie die Unterlagen und Daten des Klienten vernichten.
8. Mitwirkungspflichten des Klienten / Lieferfristen und -termine
Der Klient hat Andreas Räber über die zur Abwicklung der Leistungsvereinbarung relevanten Sachverhalte zu informieren und sämtliche für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Zugesicherte Publikationstermine stehen stets unter dem Vorbehalt, dass der Klient die zur Vertragserfüllung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten fristgerecht zur Verfügung stellt.
Ferner setzt die fristgerechte Auftragserfüllung voraus, dass der ursprüngliche, in der Leistungsvereinbarung vereinbarte Auftragsumfang nicht erweitert oder abgeändert wird.
Für Terminverzögerungen, die durch verspätet eingereichte Klientenunterlagen oder durch die Erweiterung oder Änderung des ursprünglichen, in der Leistungsvereinbarung vereinbarten Auftragsumfangs entstehen, trägt Andreas Räber keine Verantwortung.
Der volle Vergütungsanspruch von Andreas Räber bleibt auch dann bestehen, wenn die Schaltung des Werbemittels verspätet oder nicht erfolgt.
Überschreitungen des Publikationstermins, für welche Andreas Räber kein Verschulden trifft (z. B. Betriebsstörungen, Stromunterbruch sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Klienten nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Andreas Räber wegen eines entstandenen Schadens verantwortlich zu machen.
9. Rechte an den Arbeitsergebnissen und Nutzung
Sämtliche Eigentums- und Immaterialgüterrechte (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Designrechte, Markenrechte, Patente und Know-how) an den im Rahmen der Leistungsvereinbarung von Andreas Räber geschaffenen Arbeitsergebnissen verbleiben bei Andreas Räber.
Vorbehältlich einer anderen Regelung in der Leistungsvereinbarung gewährt Andreas Räber dem Klienten nach vollständiger Bezahlung des Honorars ein auf die Schweiz, die Dauer, den Umfang und den Zweck der Leistungsvereinbarung beschränktes, nicht exklusives, nicht übertragbares sowie nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der von Andreas Räber oder Dritten in Erfüllung der Leistungsvereinbarung geschaffenen Arbeitsergebnisse (das «Nutzungsrecht»).
Jede weitergehende Nutzung der Arbeitsergebnisse, auch eine Folgenutzung (z. B. Adaptation für andere Anwendungen), Bearbeitung oder Abänderung durch den Klienten oder einen Dritten, welche zum Zeitpunkt der Leistungsvereinbarung nicht vorgesehen war, bedarf der schriftlichen Zustimmung von Andreas Räber und ist zusätzlich honorarpflichtig.
Die Höhe des Zusatzhonorars richtet sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Nutzungserweiterung.
Mit der Beendigung der Zusammenarbeit erlöschen sämtliche Nutzungsrechte.
Andreas Räber verpflichtet sich indessen, dem Klienten auf dessen Verlangen alle im Rahmen der Leistungsvereinbarung geschaffenen Arbeitsergebnisse in einem reproduktionsfähigen Format zu übergeben, sofern und soweit der Klient die Eigentums- und Immaterialgüterrechte oder ein entsprechendes neues Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen erworben und die hierfür geschuldete Entschädigung bezahlt hat.
Die Höhe dieser Entschädigung richtet sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Arbeitsergebnisse und wird von den Parteien einvernehmlich festgelegt.
Können sich die Parteien über die Höhe der Entschädigung für den Erwerb der Arbeitsergebnisse nicht einigen, wird diese durch einen den Parteien genehmen unabhängigen Experten verbindlich festgelegt. Die Kosten dieses Verfahrens trägt der Klient.
Ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von Andreas Räber ist die Nutzung von Entwürfen, Skizzen oder Arbeitsergebnissen, die im Rahmen von Präsentationen, Workshops oder anderweitig dem Klienten unterbreitet wurden, nicht erlaubt.
Verwendet der Klient die Arbeitsergebnisse entgegen den eingeräumten Nutzungsrechten, wird er hierfür gegenüber Andreas Räber ersatzpflichtig.
10. Verwendung von Kennzeichen
Die Tätigkeit für einen Klienten kann Andreas Räber in eigenen Werbeaktionen erwähnen oder in der Presse veröffentlichen.
Darüber hinaus ist Andreas Räber berechtigt, die von Andreas Räber entwickelten Kommunikationsmittel auf der eigenen Website abzubilden und zu beschreiben.
Andreas Räber ist berechtigt, von den für den Klienten gestalteten Kommunikationsmitteln auf eigene Kosten Fortdrucke in beliebiger Menge herzustellen und zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
Ohne die vorgängige schriftliche Zustimmung von Andreas Räber ist der Klient nicht berechtigt, Firmennamen, Logos und Marken von Andreas Räber zu nutzen oder darauf hinzuweisen.
11. Rechtsabklärung
Im Bereich der Produktdeklaration sowie des Muster- und Markenschutzes obliegt es dem Klienten, die notwendigen rechtlichen Abklärungen vorzunehmen.
Bei allen Gestaltungselementen (Logos, Fotos, Illustrationen, Formdesign etc.), Texten und digitalen Daten, welche vom Klienten angeliefert wurden, geht Andreas Räber davon aus, dass der Klient im Besitz der entsprechenden Nutzungsrechte ist.
Für allfällige Rechtsverletzungen in diesem Zusammenhang lehnt Andreas Räber jegliche Verantwortung ab.
Der Aufwand für die Abgeltung allfälliger Rechte Dritter an Arbeitsergebnissen ist Sache des Klienten. Andreas Räber verrechnet entsprechende eigene Aufwände dem Klienten.
12. Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung sämtlicher während der Zusammenarbeit bekannt werdender Geschäftsvorgänge und Informationen der anderen Partei.
Die Geheimhaltungspflicht gilt über die Vertragsdauer hinaus.
Arbeitsergebnisse der Agentur sind von der Geheimhaltungspflicht nicht erfasst.
13. Datenschutz
Andreas Räber bearbeitet die vom Klienten zur Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Personendaten als Auftragsbearbeiter im Sinne des Schweizerischen Datenschutzgesetzes.
Es ist Sache des Klienten sicherzustellen, dass solche Personendaten in Übereinstimmung mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen erhoben und Andreas Räber bekannt gegeben wurden.
14. Abtretung
Der Klient darf die Verträge und sämtliche daraus entstehenden und abgeleiteten Forderungen, Rechte und Pflichten ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von Andreas Räber nicht abtreten.
15. Haftung
Andreas Räber haftet dem Klienten im Bereich der Gewährleistung nur für arglistig verschwiegene Gewährleistungsmängel.
Ansonsten haftet Andreas Räber nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten.
16. Teilnichtigkeit
Die teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
17. Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Gerichtsstand Zürich, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht.
Gemäss diesen AGB abgeschlossene Verträge unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht.